Wichtige Hinweise

Bitte lesen Sie vor Ihrer Kaufentscheidung unseren Prospekt, den Kaufvertragsentwurf mit seinen Anlagen (u.a. die Teilungserklärung) und die nachfolgenden Hinweise genau und vollständig durch. Lassen Sie sich zu Ihrer Sicherheit von einem Sachverständigen Ihres Vertrauens, beispielsweise einem Vermögens- oder Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt beraten. Der Erwerb einer Wohnung im Seniorenzentrum Kornelimünster eignet sich nur für Käufer, die sich langfristig engagieren wollen. In hohem Maße beeinflussen Lage und Art des Objektes, die Entwicklung des Standortes sowie Bauausführung und Zustand des Gebäudes oder der technischen Einrichtungen den Wert. Die Entwicklung dieser Einflussgrößen kann jede für sich, und damit auch kumulativ, negativ verlaufen - mit entsprechendem Einfluss auf den Wert der Wohnung.

Baugenehmigung / Bauzeit / Mietbeginn
Die Stadt Aachen hat unter dem Aktenzeichen 63/43-03334-2005 am 23.05.2006 die Baugenehmigung für das Seniorenzentrum Kornelimünster erteilt. Der Baubeginn erfolgte im September 2006, die Übergabe an den Betriebsträger Itertalklinik Seniorenzentrum GmbH & Co. KG erfolgte am 01.10.2007.

Mietvertrag mit dem Betreiber der Pflegeeinrichtung
Wesentlichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg des Immobilienkaufs haben die Miete sowie die Entwicklung der laufenden Ausgaben für nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten (z.B. die WEG-Verwaltungskosten), Instandhaltung und Instandsetzung, Modernisierung und Schönheitsreparaturen. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Bonität des Mieters verschlechtert, so dass er seine Verpflichtungen nicht mehr oder nur noch zum Teil erfüllen kann. Höhere Ausgaben und/oder geringere Erlöse können das wirtschaftliche Ergebnis negativ beeinflussen. Die Anschlussvermietung birgt das Risiko von Veränderungen bei der Mieteinnahme. Ob nach Ablauf des Mietvertrages die bei der Anschlussvermietung realisierte Miete die bisherige Miete erreicht, wird z.B. von der Entwicklung des Pflegemarktes, der Konjunktur und der Entwicklung der Euregio Aachen beeinflusst. Auch könnten bei der Anschlussvermietung z.B. Umbaukosten aufgrund dann veränderter Ansprüche des Mieters auf die Eigentümer der Wohnungen zukommen.

Weiterveräußerung der erworbenen Immobilie
Grundsätzlich ist die Veräußerung der erworbenen Immobilie jederzeit möglich, wobei auf die Spekulationsfrist des Einkommensteuergesetzes (z. Zt. 10 Jahre) hingewiesen wird. Der Erwerber einer Eigentumswohnung sollte berücksichtigen, dass eine Nutzung der Wohnung durch die Bestimmungen der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung eingeschränkt sein kann. Der Erwerber einer Pflegewohnung sollte berücksichtigen, dass die Nutzung der Pflegewohnungen im Wege eines separat zwischen dem Bewohner und dem Betreiber/Pächter abzuschließenden Bewohner-/Heimvertrages erfolgt. Beim Erwerber einer Eigentumswohnung besteht für den Eigentümer/Vermieter das Risiko, dass Eigenbedarf nicht bzw. mit Verzögerung geltend gemacht werden kann, da der Personenkreis einen besonderen Kündigungsschutz genießt. Dieser Aspekt entfällt nur dann, wenn ein Erwerber oder dessen Verwandte ersten Grades vor Beginn der Inbetriebnahme der Einrichtung den Eigennutzungsanspruch geltend machen.

Steuern
Weder vom Prospektherausgeber/Bauträger noch von den mit dem Verkauf beauftragten Personen oder Institutionen kann eine Gewähr für den Eintritt der mit der Investition verfolgten wirtschaftlichen, steuerlichen oder sonstigen Ziele übernommen werden. Wir empfehlen jedem Erwerber die Hinzuziehung eines steuerlichen Beraters.

Weitere Kosten
Im Kaufpreis sind Kosten zur Beschaffung von Finanzierungsmitteln, Gebühren für Notar und Grundbuchamt sowie die Grunderwerbsteuer nicht enthalten.

Angabenvorbehalt
Alle Angaben und Darstellungen im Internet, im Prospekt, allen Prospektteilen und Beiblättern wurden mit größter Sorgfalt und Mühe zusammengestellt und auf ihre Richtigkeit zum Datum der Prospektherausgabe überprüft. Eine Haftung für die Richtigkeit der Zahlenangaben sowie für grundsätzliche Angaben der Vertragspartner kann der Prospektherausgeber nicht übernehmen. Abweichungen durch künftige wirtschaftliche Entwicklungen, Änderungen aufgrund neuer gesetzlicher Auflagen sowie etwaige unternehmerische Dispositionskorrekturen, die im Gesamtinteresse des Projektes liegen, müssen vorbehalten werden.

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